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Geltungsbereich

Sämtliche Fahrstunden und Kursangebote, wie Verkehrskundeunterricht und Motorradgrundkurse, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Fristen zur Abmeldung von Fahrstunden

Abmeldungen von vereinbarten Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) im Voraus erfolgen. Andernfalls werden diese in Rechnung gestellt. Verspätetes Erscheinen oder eine verspätete Abmeldung gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Fahrfähigkeit

Bei Zweifeln an der Fahrfähigkeit (wie Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamenteneinnahme oder Drogenkonsum) kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden, ohne Geldrückerstattung.

Kursanmeldung

Eine Anmeldung für einen Kurs (schriftlich, telefonisch oder elektronisch) bedeutet die Akzeptanz der AGBs Fahrschule Fahrcoaching Luzern. Alle Anmeldungen werden schriftlich oder elektronisch bestätigt und enthalten die relevanten Kursinformationen (Datum, Zeit, Ort) sowie Zahlungsangaben. Mündliche, telefonische, SMS- oder Online-Reservierungen gelten als verbindliche Anmeldungen.

Zulassungsbedingungen für Kurse

Am Kurstag ist ein gültiger Lernfahrausweis vorzulegen. Zulassungsbedingungen für Kursteilnehmende sind das Schutzkonzept Coronavirus (bis auf Widerruf). Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung bleiben die Kurskosten zu 100 % geschuldet.

Personendaten

Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Kursadministration und den Newsletter verwendet. Eine Weitergabe von Personendaten erfolgt nicht.

Zahlungsfristen

Das Kursgeld ist spätestens am Kurstag ohne Abzug zu begleichen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist Barzahlung oder TWINT-Zahlung möglich.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Gebühren:

  • Gebühr für Erinnerung: Kostenlos
  • Gebühr bei 1. Mahnung: Fr. 5.00
  • Gebühr bei 2. Mahnung: Fr. 10.00

Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen bei gesetzlich vorgeschriebenen Kursen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

Rückerstattungen von Kursgebühren

Umbuchungen auf andere Termine sind kostenlos. Für Rückerstattungen ohne Umbuchung wird pro Transaktion eine Gebühr von Fr. 40.00 erhoben.

Umbuchung oder Annullierung eines Kurses

Annullierungen ohne Ersatztermin oder Umbuchungen auf andere Kurstermine sind jederzeit möglich. Dabei gelten folgende Gebühren:

  • Bis 6 Tage vor Kursbeginn: Kostenlos
  • 5 oder weniger Tage vor Kursbeginn: Fr. 100
  • Nichterscheinen am Kurstag: 100 % der Kurskosten

Krankheit oder Unfall

Bei Nichtwahrnehmung des Kurses wegen Krankheit oder Unfall ist eine sofortige Meldung per E-Mail oder Telefon erforderlich. Bei Meldung innerhalb einer Woche ohne Vorlage eines Arztzeugnisses werden 100 % der Kurskosten berechnet.

Verspätungen

Bei Verspätung zum Kurs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten. Entscheidungen über die Kursteilnahme liegen im Ermessen des Kursleiters.

Verhalten der Teilnehmer

Störendes oder ausfälliges Verhalten einzelner Kursteilnehmender kann nach einer mündlichen Verwarnung zum Ausschluss vom Kurs führen. Teilnehmende, die Anweisungen widersetzen oder die Kursdurchführung beeinträchtigen, werden nach einer mündlichen Verwarnung ausgeschlossen. Ausschlussgründe führen zur 100%igen Kostenschuld.

Leistungen

Die vertragliche Leistung entspricht dem Kursbeschrieb der Ausschreibung. Bei außerordentlichen Umständen behält sich die Fahrschule das Recht vor, Kurse anzupassen.

Kurssprache

Kurse finden auf Deutsch statt. Auf Anfrage können auch Kurse in anderen Sprachen organisiert werden. Personen ohne ausreichendes Sprachniveau werden aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen.

Dauer einer Lektion

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und umfasst: Begrüßung, Orientierung, Instruktionen, praktisches Fahren, Schlussbesprechung und Terminfindung.

Kursabsage

Falls ein ausgeschriebener Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch und ohne Abzug von Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Die Fahrschule hält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs spätestens vier Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren, wenn dies aus zwingenden oder unvorhersehbaren Gründen notwendig sein sollte.

Haftung und Versicherung in Kursen

Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Unfallversicherung obliegt den Teilnehmenden.

Haftung und Versicherung in der Fahrstunde

Ein entstandener Schaden während der Fahrstunde wird von der Versicherung übernommen. Die Versicherungspolice besagt, dass die Fahrschüler einen Selbstbehalt von 1000.- pro Schaden tragen. Dieser Selbstbehalt kann durch eine einmalige Zahlung von 130.- an die Fahrschule Fahrcoaching abgedeckt werden. Durch diesen einmaligen Beitrag entfallen die Selbstbehaltskosten des Fahrschülers bei einem und/oder mehreren Schadensfällen. Dieser Beitrag ist freiwillig und wird solidarisch behandelt. Es besteht daher keine Rückvergütung.

Unterrichtstarif / Admin. Prüfung

Zusätzlich fallen noch 40.- Gebühren für Administrative arbeiten.
Die Preise für die Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. ( Benzinpreise, Inflation und höheren Nachfragen)
Die Tarife werden immer auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die Führerprüfung Pauschale beträgt 200.- Einfahren, Fahrschulfahrzeug und das Schlussgespräch.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Aus Gründen der Einfachheit, wurde bei der Formulierung auf die Ausführung in der weiblichen Form verzichtet.

Gerichtsstand Luzern, November 2023